← Kommentare Kommentar · Umsatzsteuer

7 Euro Ersparnis,
ein Vielfaches an Kosten

Die gesenkte Mehrwertsteuer auf Grundnahrungsmittel klingt nach Entlastung. Rechnet man sie durch, ist sie vor allem eine Verlagerung der Belastung — weg von der Kassa, hin zu Unternehmern und Verwaltung.

Eine niedrigere Umsatzsteuer auf Grundnahrungsmittel ist populär — und leicht zu versprechen. Nur: Was an der Kassa ankommt, ist wenig. Was an anderer Stelle entsteht, ist viel. Am Ende ist es keine Entlastung, sondern eine Umschichtung: Die Unternehmer und die Verwaltung zahlen drauf.

Eine Regelung, die kaum umsetzbar ist

Das eigentliche Problem ist nicht der Satz, sondern die Abgrenzung. Sie ist so kompliziert, dass sie an mehreren Stellen gleichzeitig Kosten verursacht:

  • Beratungskosten — Unternehmen müssen tausende Euro aufwenden, nur um auf der richtigen Seite der Abgrenzung zu bleiben.
  • Kontrollaufwand — die Finanzverwaltung muss die korrekte Anwendung prüfen. Die Haftung liegt am Ende beim Unternehmer, der zur komplizierten Regelung nichts beigetragen hat.
  • Keine Rechtssicherheit — wer kann schon sicher sagen, wie hoch der Fettgehalt eines Brotes beim Bäcker um die Ecke ist? Genau daran hängt aber der Steuersatz.
  • Verfahren — Streit über den richtigen Satz landet vor Gericht. Auch hier zahlt der Unternehmer für Verfahren und Rechtsbeistand.

Das Verhältnis von Kosten und Nutzen stimmt nicht: eine Entlastung von rund 7 € pro Jahr — und an anderer Stelle ein Vielfaches an Kosten.Jael Loutati

Mein Vorschlag

Die Senkung ist bereits fix beschlossen. Umso wichtiger ist, sie praktikabel zu machen. Mein Ansatz setzt beim Unternehmer an — bei dem, der die Ware am besten kennt:

Wahlfreiheit des Umsatzsteuersatzes. Der Unternehmer entscheidet sich einmal für einen Satz, bindet sich für drei bis fünf Jahre daran und trägt die Haftung. Im Gegenzug erhält er Planbarkeit, Rechtssicherheit — und einen Wettbewerbsvorteil. Das nimmt Verwaltung und Gerichten die Abgrenzungslast ab, ohne die politische Entscheidung selbst infrage zu stellen.

Und als Ausgleich für den Mehraufwand, den die Senkung den Betrieben verursacht: Investitionen sollten auch dann sofort als Aufwand geltend gemacht werden dürfen, wenn sie die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter überschreiten. Eine gezielte Entlastung im Gegenzug zur komplizierten Regelung.

Hintergrund: Aus meinen steuerpolitischen Verbesserungsvorschlägen zum Doppelbudget (Juni 2026). Die genannten ~7 € beziffern die durchschnittliche jährliche Ersparnis pro Haushalt im Verhältnis zum Umsetzungs- und Beratungsaufwand; die konkrete Höhe hängt vom Einkauf ab. Dieser Kommentar gibt meine persönliche fachliche Einschätzung wieder.