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Null Prozent auf Monatshygiene —
warum nicht auf Windeln?

Seit Jänner 2026 gilt für Menstruationsprodukte 0 % Umsatzsteuer. Ein richtiger Schritt. Nur: Die gleiche Logik müsste auch für das gelten, was Familien über Jahre täglich brauchen.

Mit 1. Jänner 2026 hat die Bundesregierung die Umsatzsteuer auf Menstruationsprodukte auf null gesenkt. Die Begründung: Es handelt sich um einen unvermeidbaren, körpergebundenen Bedarf — keine Frage des Konsums, sondern der Würde. Diesem Gedanken kann man gut folgen.

Nur führt genau dieser Gedanke weiter, als die Regelung reicht.

Dieselbe Logik, größerer Bedarf

Eine Monatsblutung betrifft ein paar Tage im Monat. Windeln und Inkontinenzprodukte begleiten Menschen über Jahre — täglich. Kleinkinder, pflegebedürftige Angehörige, ältere Menschen. Auch das ist unvermeidbarer, körpergebundener Bedarf. Wenn Steuerfreiheit dort das richtige Signal ist, ist sie hier erst recht angebracht.

Wenn 0 % ein Zeichen der Würde sind, dann darf dieses Zeichen nicht mit dem Kalender enden.Jael Loutati

Wer entlastet werden soll

Entlastet werden sollen jene, die den Fortbestand dieser Gesellschaft sichern: Familien mit Kindern und alle, die Angehörige pflegen. Für sie ist die tägliche Grundversorgung kein Luxus. Eine Ausweitung der Steuerbefreiung auf Windeln und Inkontinenzprodukte wäre konsequent — und sie träfe genau die Haushalte, die man ohnehin unterstützen will.

Hintergrund: Aus meinen steuerpolitischen Verbesserungsvorschlägen zum Doppelbudget (Juni 2026). Dieser Kommentar gibt meine persönliche fachliche Einschätzung wieder.