Steuerberatung ist keine Kür,
sondern Grundausstattung
Für viele Betriebe sind die Kosten für Buchhaltung und Beratung faktisch nicht zusätzlich absetzbar. Das trifft ausgerechnet die Kleinen — und schadet am Ende auch dem Staat.
Steuerberatungskosten sind nur dann als Sonderausgabe abzugsfähig, wenn sie weder Betriebsausgabe noch Werbungskosten sind. Für betriebliche Einkunftsarten gelten sie als abpauschaliert — also mit der Betriebsausgabenpauschale bereits abgegolten. In der Theorie sauber. In der Praxis werden dabei zwei Dinge übersehen.
Erstens: Ohne Buchhaltung kein Überblick
Um überhaupt zu erkennen, welche Gewinnermittlungsart am meisten Vorteile bringt, braucht es eine Buchhaltung — und die verursacht Kosten, zumindest am Anfang und später bei jedem Wechsel der Gewinnermittlungsart, für den es zudem Bindefristen gibt. Die Entscheidung, richtig zu rechnen, kostet also, bevor sie sich auszahlt.
Zweitens: Die Pauschale reicht nicht
Ein Betrieb an der Grenze der Basispauschalierung hat einen enormen Beleganfall und ist monatlich zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet. Der Deckel der Betriebsausgabenpauschale liegt bei 63.000 Euro. Man kann annehmen, dass ein Drittel davon oder mehr allein auf die Steuerberatung entfällt — ein Posten, der eben nicht zusätzlich absetzbar ist.
Ein guter Steuerberater ist für mich ein unternehmerisches Grundrecht — und käme auch dem Staat zugute.Jael Loutati
Denn ich weiß, wie viele fehlerhafte Voranmeldungen und Steuerklärungen von Unternehmerinnen und Unternehmern abgegeben werden, die schlicht nicht ausreichend qualifiziert sind. Wer sich Beratung leisten kann, macht weniger Fehler — davon profitiert am Ende auch die Finanzverwaltung.
Mein Vorschlag
Steuerberatungskosten sollten zusätzlich abzugsfähig sein oder eine eigene Pauschale erhalten — jedenfalls im Rahmen der Basispauschalierung. Das entlastet gezielt die Kleinen und verbessert zugleich die Qualität dessen, was beim Finanzamt ankommt.