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18,8 % der Väter gehen in Karenz —
nur eine Frage des Wollens?

Nur knapp jeder fünfte Vater nimmt eine Kinderauszeit. Die einfachste Erklärung wäre: Männer wollen nicht. Aber ist das wirklich die ganze Wahrheit?

Aus den Geburten des Jahres 2023 zeigt sich ein klares Bild — und dann eine Frage, die man selten stellt.

18,8 %
der beschäftigten Väter nahmen eine Kinderauszeit
81,2 %
nahmen keine
58 %
der Karenzväter blieben höchstens drei Monate
9 %
blieben länger als ein halbes Jahr

Die einfachste Erklärung — und ihre Grenze

Die naheliegende Deutung lautet: Männer wollen sich seltener um ihre Kinder kümmern. Das mag einen Teil erklären. Aber wenn wir möchten, dass sich Mütter und Väter gleichermaßen an der Kinderbetreuung beteiligen, müssen wir auch die rechtlichen Rahmenbedingungen ansehen.

Ein ungleicher Kündigungsschutz

Für schwangere Frauen beginnt der Kündigungsschutz mit Eintritt der Schwangerschaft. Für Väter greift er hingegen grundsätzlich erst vier Monate vor dem geplanten Karenzantritt.

Das hat praktische Konsequenzen: Soll ein Vater den vollen Kündigungsschutz genießen, muss er seine Karenz relativ früh antreten. Meldet er beispielsweise unmittelbar nach der Geburt eine Karenz ab dem zwölften Lebensmonat des Kindes an, besteht dieser Schutz nicht.

Dabei weiß der Arbeitgeber meist ohnehin sehr früh von der Geburt — sei es durch den gesetzlich vorgesehenen Sonderurlaub, persönliche Mitteilungen oder schlicht durch das soziale Umfeld.

Wer eine gleichberechtigte Aufteilung der Kinderbetreuung fördern will, sollte auch dafür sorgen, dass Mütter und Väter vergleichbare rechtliche Voraussetzungen vorfinden.Jael Loutati

Wozu dient der Kündigungsschutz?

Deshalb stellt sich für mich eine grundsätzliche Frage. Geht es darum, schwangere Frauen vor den Folgen schwangerschaftsbedingter Ausfälle zu schützen? Oder darum, der Familie in einer besonders sensiblen Lebensphase wirtschaftliche Sicherheit zu geben?

Wenn Letzteres das Ziel ist, sollte man sich fragen, ob die derzeitigen Regelungen für Väter diesem Anspruch gerecht werden.

Grundlage: Daten zu den Karenzen aus den Geburten 2023. Rechtliche Einordnung nach den Kündigungsschutz-Bestimmungen für Mütter (MSchG) bzw. Väter (VKG). Dieser Kommentar gibt meine persönliche fachliche Einschätzung wieder.