Meine steuerpolitischen Ideen
Eine gesammelte Übersicht meiner steuerpolitischen Ideen und Vorschläge — quer durch Steuerrecht und Sozialversicherung. Vier Felder, ein Prinzip: Regelungen sollten dort entlasten, wo Leistung erbracht wird.
Steuerpolitik sollte sich stärker an der tatsächlich erbrachten Leistung orientieren als am wirtschaftlichen Erfolg. Wer Kinder großzieht, Care-Arbeit leistet und erwerbstätig ist, erbringt eine gesellschaftliche Leistung — unabhängig von der Höhe des Einkommens. Die folgenden Vorschläge berücksichtigen diese Prinzipien. Einzelne Punkte habe ich in eigenen Beiträgen ausführlicher durchgerechnet; sie sind jeweils verlinkt.
Entlasten, wo beide arbeiten
- Familienbonus Plus — Wahlfreiheit bei der Aufteilung (50/50 oder 100/0) erhalten statt einschränken; Inflationsanpassung, damit die Entlastung nicht schleichend sinkt. Zur Analyse →
- Alleinverdienerabsetzbetrag — durch einen Haushaltsabsetzbetrag ersetzen, gekoppelt an das Haushaltseinkommen und gestaffelt nach Kinderzahl. Zum Kommentar →
- Haushaltshilfen absetzbar machen — als Freibetrag für berufstätige Familien, gestaffelt nach Kinderzahl. Zum Kommentar →
- Freibetrag für Ferienbetreuung — Betreuungsbedarf endet nicht mit dem vierten Geburtstag; sinnvoll bis 16 Jahre.
- Kinderbetreuung ausbauen — gerade im ländlichen Raum, wo Betreuung oft nur bis Mittag verfügbar ist. Steuerliche Entlastung und Betreuungsausbau gehören zusammen gedacht.
Den Kleinen den Rücken freihalten
- Investitionsbedingter Gewinnfreibetrag — die Investition in österreichische Wertpapiere erhalten (nicht auf Realinvestitionen beschränken); private, steuerbegünstigte Vorsorge auch für Unselbständige öffnen. Zum Kommentar →
- Steuerberatungskosten — zusätzlich abzugsfähig machen oder mit eigener Pauschale, jedenfalls in der Basispauschalierung. Zum Kommentar →
- Pauschalierung modernisieren — die Verordnung zu § 17 EStG listet Berufe, die es kaum mehr gibt (Korbflechter, Münzreiniger), während Transport, IT oder Werbung fehlen. Die Gastgewerbe-Umsatzgrenze steht unverändert bei 400.000 € — ein Würstelstand mit zwei Mitarbeitern sprengt sie längst; Vorschlag: Anhebung auf 699.999 €.
- Verrechnungskonten in Kapitalgesellschaften — kommt ein Gesellschafter mit der Rückzahlung länger als 12 Monate in Verzug, sollte das offene Konto im Folgejahr steuerlich als Gewinnausschüttung gelten. Eine objektiv überprüfbare Rechtsfolge statt bloßer Papierverträge.
Einfach genug, um zu wirken
- Grundnahrungsmittel — die Senkung ist beschlossen; praktikabel wird sie durch eine Wahlfreiheit des Steuersatzes beim Unternehmer (Bindung 3–5 Jahre, mit Haftung). Zum Kommentar →
- Ausgleich für den Mehraufwand — um Betriebe für die Kosten der Umsatzsteuer-Senkung zu entlasten, sollten Investitionen auch dann sofort abgeschrieben werden dürfen, wenn sie die Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter überschreiten.
- Menstruations- und Inkontinenzprodukte — dieselbe 0-%-Logik konsequent auch auf Windeln und Inkontinenzprodukte anwenden. Zum Kommentar →
- Kleinunternehmergrenze — für die Grenze nur betriebliche Umsätze heranziehen; außerbetriebliche Umsätze (etwa aus Vermietung & Verpachtung) sollten nicht mitzählen. Beispiel: Zwei Personen erzielen je 40.000 € aus Vermietung. Bei einer angestellten Person bleibt das umsatzsteuerfrei; bei einer gewerbetreibenden Person mit zusätzlichem Betriebsumsatz löst dieselbe Vermietung Umsatzsteuerpflicht aus — allein wegen der anderen Einkunftsart. Das ist sachlich nicht zu begründen.
Das Umlagesystem tragfähig halten
- Solidarbeitrag bei freiwilliger Teilzeit ohne Betreuungspflichten — wer Teilzeit arbeitet, ist voll versichert und erhält dieselbe Leistung aus der Krankenversicherung; lediglich der Pensionsbeitrag fällt kleiner aus. Kommt es später zur Altersarmut, gleicht der Staat die fehlenden Beiträge aus. Ein Solidarbeitrag für Personen ohne Betreuungspflichten könnte diese Last gerechter verteilen.
- Sozialversicherung anders finanzieren — etwa ein flexibel wählbarer Pensionsversicherungsanteil über einem Mindestsatz, darüber hinaus kapitalgedeckte Eigenvorsorge; oder eine Pro-Kopf-Komponente bzw. ein sinkender Beitrag bei steigenden Stunden. Hintergrund: die Belastung je Gruppe →
- Langfristige Vorsorge steuerlich begünstigen — die im Regierungsprogramm vorgesehene Begünstigung langfristiger, der Vorsorge dienender Geldanlagen sollte zügig umgesetzt werden.
Ich beobachte gerne, wie Zahlen und Systeme wirken. Diese Vorschläge sind kein Parteiprogramm — sie sind der Versuch, Regelungen an ihrer tatsächlichen Wirkung zu messen.Jael Loutati